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Sonstige erhebliche Verstöße gegen (Straf-)Gesetze und Richtlinien
Hierunter fallen schwerwiegende Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität, wie z.B.
  • Diebstahl und Unterschlagung (hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Etwa Diebstahl/Unterschlagung von Betriebsmitteln, Einbehalt von Unternehmensgeldern oder Arbeitsmaterialien und persönliche Bereicherung)
  • Betrug und Untreue, wenn ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden oder Reputationsschaden für das Unternehmen droht
  • Urkundenfälschung
  • Verstöße gegen Vorschriften des Steuerrecht- und Zollrechts
  • Geldwäsche (umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.)

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    HH
    Dr. Henning Hofmann
    Leiter Recht & Compliance | Head of Legal & Compliance
    JK
    Julian Kay
    Justiziar | Legal Counsel

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