Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Korruption und Bestechung inkl. Interessenkonflikte →
Betrifft insbesondere Fälle, wenn jemand besticht oder bestochen wird. Einem Dritten wird ein pflichtwidriger Vorteil angeboten oder gewährt bzw. unter Ausnutzung der eigenen dienstlichen Stellung wird ein unangemessener Vorteil angenommen oder gefordert. 

Missbrauch einer Vertrauensstellung im Unternehmen mit dem Ziel, in den Genuss eines materiellen oder immateriellen Vorteils zu kommen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.

Beispiele:
  • Interessenkonflikt (eine Person/ein Unternehmen ist in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Etwa, wenn die persönlichen Interessen einer mitarbeitenden Person im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet)
  • Einladung von oder durch Geschäftspartner:innen mit dem Anschein, eine Geschäftsbeziehung beeinflussen zu wollen
  • Ein:e Geschäftspartner:in lässt die mitarbeitende Person des Unternehmens, welche über die Vergabe eines Auftrags entscheidet, ein unangemessenes Geschenk zukommen, damit die Person und ihr Unternehmen bevorzugt werden
  • Eine mitarbeitende Person zahlt einer verbeamteten Person Geld, damit diese eine Genehmigung schneller erteilt
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, welcher zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: 
  • unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc. 
  • unzulängliche interne Kontrollen der Vorgänge einer Organisation
  • Bewusst falsche Angaben bezüglich der Einnahmen, Ausgaben, Aktiva oder Passiva
  • falsche Darstellung von Transaktionen
  • Vertuschen fraglicher Sachverhalte
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz, Menschenrechte und Arbeitsschutz →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel: 
  • Diskriminierung
  • Mobbing (etwa angedrohtes oder tatsächliches Zufügen von Verletzungen oder sonstigem körperlichen und psychischem Schaden an einer Person)
  • Ungleichbehandlung (etwa aufgrund von Merkmalen Geschlecht, Religion oder ethnische Zugehörigkeit)
  • Belästigungen (etwa die ungebetene und ungewünschte verbale oder körperliche Annäherung an eine mitarbeitende Person)
  • Arbeitsschutz (etwa fehlende Hinweise auf Gefahrenquellen, fehlende Sicherheitsvorkehrungen oder gefährliche Arbeitsbedingungen)
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen geltendes Datenschutzrecht sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele: 
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten (z.B. für E-Mail und Telekommunikation)
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf oder die unzulässige Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen Zum Beispiel: 
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor. 
Sonstige erhebliche Verstöße gegen (Straf-)Gesetze und Richtlinien →
Hierunter fallen schwerwiegende Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität, wie z.B.
  • Diebstahl und Unterschlagung (hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Etwa Diebstahl/Unterschlagung von Betriebsmitteln, Einbehalt von Unternehmensgeldern oder Arbeitsmaterialien und persönliche Bereicherung)
  • Betrug und Untreue, wenn ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden oder Reputationsschaden für das Unternehmen droht
  • Urkundenfälschung
  • Verstöße gegen Vorschriften des Steuerrecht- und Zollrechts
  • Geldwäsche (umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.)